Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger mehr als zehn Versicherungsverträge. Viele Bundesbürger sind bereits dazu übergegangen, sich neben den unzureichenden gesetzlichen Absicherungen privat für den Fall des Unfalls, der Krankheit, der Berufsunfähigkeit etc. zu versichern. Die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind für den Laien jedoch nahezu unverständlich - insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich kaum ein Versicherungsnehmer die Mühe macht, seine Vertragsbedingungen genauestens zu lesen und zu hinterfragen. Ist der Versicherungsfall dann erst einmal eingetreten, gibt es nicht selten Auseinandersetzungen zwischen den Versicherern und Ihren Versicherungsnehmern über Inhalt, Auslegung und Leistungsumfang dieser Verträge. Guter kompetenter Rechtsrat ist in diesen Fällen, in denen es für den Versicherungsnehmer oftmals um viel Geld geht, unabdingbar, um seine Ansprüche in der gebotenen Form erfolgreich geltend zu machen.
Ich beraten und vertrete Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Zu meinen Versicherungssparten gehören insbesondere
• Kraftfahrt-,
• Hausrat-,
• Feuer-,
• Einbruchdiebstahl-,
• Rechtschutz-,
• Lebens-,
• Unfall-,
• Kranken- und
• Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie
• private und betriebliche Haftpflichtversicherungen nebst Berufshaftpflichtversicherungen.