Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Nutzung von Immobilien.
Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, von denen ein Großteil der Bevölkerung betroffen ist: Wer nicht gerade in seinen eigenen vier Wänden wohnt, ist entweder als Mieter oder Vermieter von den Auswirkungen des geltenden Mietrechts berührt.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist einem vergleichbar starken Wandel durch Gesetzgeber und Rechtsprechung unterworfen wie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die rechtssichere Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen bedarf daher einer fortlaufenden rechtlichen Überprüfung und Anpassung. Das gilt nicht nur im Zusammenhang mit dem Abschluss langfristiger gewerblicher Mietverhältnisse, es betrifft auch die Mietverhältnisse über Wohnraum. Unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Situation schaffe ich die Voraussetzungen für eine langfristige Vertragsbeziehung.
Ich berate Sie u.a. bei der Gestaltung von Mietverträgen. Ferner berate und vertrete ich Sie bei Unklarheiten oder Streitigkeiten über
• Mietminderung
• Mieterhöhung
• Mietkaution
• Mietmängel
• Kündigung des Mietverhältnisses
• Abmahnung
• Räumungsklage/Zwangsräumung
• Untermiete/Untervermietung
• Schönheitsreparaturen.