Nach einer Statistik des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg waren am 01.01.2011 etwa 8.995.000 Personen aufgrund von eintragungspflichtigen Verkehrsverstößen im Verkehrszentralregister registriert. Im Jahr 2010 sind 4.383.000 Ordnungswidrigkeiten begangen worden, die zu einer Eintragung geführt haben. Der häufigste Verstoß im Straßenverkehr ist sowohl bei Männern als auch bei Frauen die Geschwindigkeitsüberschreitung. Von den 4.383.000 begangenen Verstößen im Jahr 2010 entfielen allein 2.829.000 Verstöße hierauf.
Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten vertrete ich Ihre Interessen bei folgenden Themen:
• Geschwindigkeitsverstöße (geblitzt)
• Rotlichtverstöße
• Alkohol- und Drogenverstöße
• Punkte in Flensburg/Eintragungen in das zentrale Verkehrsregister
• Fahrverbot/Fahrerlaubnisentzug
• Verkehrsunfall
• Bußgeldbescheid - Verteidigung vor der Behörde und vor Gericht
Ein weiterer Bereich, der zum Verkehrsrecht gehört, ist der des Schadenrechts bei bzw. nach Verkehrsunfällen:
Im Jahr 2010 haben sich etwa 2.401.007 von der Polizei erfasste Verkehrsunfälle ereignet. Das ergibt durchschnittlich 6.578 Unfälle am Tag. Der Verkehrsunfall ist so gesehen ein Massengeschäft. Das bedeutet allerdings nicht, dass auch die Unfallregulierung zum Alltagsgeschäft gehört, das von jedem Bürger ohne anwaltliche Hilfe getätigt werden kann:
Das Verkehrsrecht hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten zu einer Wissenschaft für sich entwickelt. Bei der Regulierung von Personenschäden, aber auch beim bloßen Sachschaden gibt es viele Schadenspositionen, die von der Rechtsprechung erarbeitet wurden und deren Voraussetzungen ständig verfeinert werden. Für Otto Normalverbraucher ist es daher kaum machbar, von allen Besonder- und Feinheiten Kenntnis zu erlangen und seinen Unfall ohne anwaltliche Hilfe zu regulieren. Das muss er aber auch gar nicht:
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, ohne dass der Betroffene zuvor mühsam versucht haben müssen, die Schadensabwicklung selbst in die Hand zu nehmen. Dieser Umstand wird gerade damit begründet, dass die Schadensabwicklung zu kompliziert ist, als dass von dem Geschädigten erwartet werden kann, dass er die Regulierung allein durchführen kann.
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Bereichen:
• Prüfung des Bestehens von Schadensersatzansprüchen (Sachschaden, Erwerbsminderung, Behandlungskosten etc.)
• Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
• Abwehr von Schadenersatzansprüchen
• Prüfung des Bestehens von Schmerzensgeldansprüchen (Personenschaden)
• Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen
• Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen
• Regulierungsverhandlungen mit Versicherern und anderen Beteiligten.