Das gesamte gesellschaftliche Leben gründet sich auf Verträgen. Diese begegnen uns schon beim morgendlichen Brezelkauf beim Bäcker. Auf dem Weg zur Arbeit fahren wir Bahn – hier liegt ein Benutzungs- bzw. Beförderungsvertrag zugrunde. Wir arbeiten aufgrund eines Arbeitsvertrages, wohnen in der Wohnung aufgrund eines Mietvertrages, telefonieren aufgrund von Mobilfunk-, Internet- oder Festnetzverträgen. Wir kaufen ein – im Internet oder persönlich in Geschäften – aufgrund von Kaufverträgen und halten uns in Fitnessstudios fit aufgrund von Nutzungsverträgen. Für unseren Urlaub schließen wir Reiseverträge ab. Bei so vielen gesellschaftlichen Vertragsbeziehungen ist es unvermeidlich, dass es vielfach zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien kommt.
Hinzu kommt, dass die Unterscheidung, auf welcher Rechtsgrundlage ein geschlossener Vertrag beruht, für einen Laien kaum zu überblicken ist. Die rechtliche Einordnung eines Vertrages ist nicht immer eindeutig und die Tücke liegt bekanntlich im Detail. Entscheidend für die Einordnung ist, was im Vertrag steht, und nicht dessen Bezeichnung oder Überschrift. Nicht selten liegen sogenannte Mischverträge vor. Der vorliegende Vertrag kann in diesen Fällen nicht eindeutig einem Vertragstyp zu geordnet werden. Der Vertrag wird dann in einzelne Vertragsbestandteile aufgeteilt und diese einem bestimmten Vertragstyp zugeordnet, aus dem sich alle Rechte und Pflichten ergeben.
Ich biete neben einer allgemeinen juristischen Beratung die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den Bereichen Kauf-, Werk-, Dienst(leistungs)- und Reisevertragsrecht mit den folgenden Schwerpunkten an:
• Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (Nacherfüllung, Rücktritt/Minderung, Schadensersatz, ggf. Aufwendungen nach Selbstvornahme oder Selbsthilfe)
• Abwehr von unberechtigten Forderungen
• Durchsetzung von Forderungen (Kaufpreis, Werklohn etc.)
• Anfechtung von Verträgen
• Kündigung eines Dienstvertrages
• Abwehr einer Kündigung eines Dienstvertrages
• Vertragsgestaltung
• Überprüfung von vorhandenen Verträgen
• Überprüfung der Wirksamkeit von Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• Reisemangel